Tierschutz
Seit dem Sommer 2024 gibt es im Kanton Aargau das Angebot der Begleitgruppe Tierschutz. Die Begleitgruppe ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot für Landwirtschaftsbetriebe, bei denen im Rahmen einer Tierschutzkontrolle durch das Veterinäramt wesentliche oder über längere Zeit bestehende Mängel festgestellt wurden.
Wer kann sich melden?
Grundsätzlich ist das Angebot offen für alle Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Aargau. Auf das Angebot direkt hingewiesen werden Bauernfamilien im Rahmen einer Tierschutzkontrolle mit Mängeln. Die Türen stehen jederzeit offen, wenn Unterstützungen in herausfordernden Situationen gebraucht und gewünscht wird.
Wie läuft der Einsatz ab?
- Angebot durch das Veterinäramt bei festgestellten Mängeln.
- Freiwillige Zustimmung durch den Betrieb.
- Kostenlose Bestandesaufnahme durch den Bauernverband Aargau oder das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg.
- Zusammenstellung der Begleitgruppe gemeinsam mit dem Betrieb
- Situationsanalyse, Lösungsfindung und Massnahmenplanung in Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst.
Was kostet das Angebot?
- Die erste Bestandesaufnahme ist kostenlos.
- Die Kosten für den Einsatz der Begleitgruppe trägt der Betrieb.
- Es kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft gestellt werden.
Beispielfall:
Im Rahmen einer Tierschutzkontrolle wurden leichte Mängel in den Tierschutzvorschriften festgestellt. Der Betriebsleiter machte die Kontrollpersonen darauf aufmerksam, dass aufgrund gesundheitlicher Probleme die täglichen Stallarbeiten eine Herausforderung sind.
- Der Betriebsleiter bekommt den Flyer der Begleitgruppe Tierschutz und meldet sich beim BVA
- Bei einer ersten Situationsanalyse wird ein Betriebsrundgang gemacht. Die Anliegen der Bauernfamilie werden angehört und die Gesamtsituation angeschaut.
- Als Sofortmassnahme wird definiert, wie künftig die Tiere tadellos betreut werden können.
- Es wird entschieden, dass eine Buchhaltungs-/Betriebsanalyse durch den eigenen Buchhalter gemacht wird.
- Es werden folgende Massnahmen definiert:
- Fokussierung auf lukrative Betriebszweige, welche aufgrund der gesundheitlichen Situation des Betriebsleiters möglich sind.
- Aufgabe von nicht wirtschaftlichen Betriebszweigen
- Prüfung von zusätzlichen machbaren Einkommensquellen - Prüfung IV-Unterstützung
- Antrag für Kostenübernahme der Begleitgruppe TS durch die Stiftung für Betriebshelferdienste und Nothilfe in der Aargauer Landwirtschaft.
- Fokussierung auf lukrative Betriebszweige, welche aufgrund der gesundheitlichen Situation des Betriebsleiters möglich sind.
Der Betrieb bekommt Zeit, um die Massnahmen umzusetzen und bleibt im Austausch mit dem BVA. Anschliessend erfolgt eine Zielerreichungskontrolle durch den BVA. Je nachdem werden neue Massnahmen in Absprache mit der Betriebsleiterfamilie definiert.
Mehrwert als Mitglied:
- Kostenlose Erstauskunft bei Tierschutzfällen und Wildschäden
- reduzierte Tarife bei weiteren Abklärungen