Schlachtungen

Fleisch zerlegen
Zum Thema Schlachtungen im Kanton Aargau ergeben sich immer wieder Diskussionen. Der BVA hat aus diesem Grund ein Merkblatt verfasst, welches über wichtige, immer wiederkehrende Fragen Aufschluss gibt.

Der BVA setzt sich aktiv für praxisgerechte und wirtschaftliche Rahmenbedingungen rund um Schlachtungen ein. In Zusammenarbeit mit dem Metzgermeisterverband Aargau tauschen wir uns aus, um Anliegen aus der Landwirtschaft und der Fleischverarbeitung zu koordinieren.

Wir begleiten und unterstützen auch Schlachthausprojekte – sei es bei der Planung, bei Bewilligungsverfahren oder durch die Bereitstellung von Manpower und Fachwissen. Unser Ziel ist es, regionale Strukturen zu stärken und die Wertschöpfung in der Landwirtschaft zu fördern.

Rund um das Thema Schlachtungen ergeben sich auch direkt auf den Landwirtschaftsbetrieben immer wieder Fragen – insbesondere bei Not- und Krankschlachtungen. Um Klarheit zu schaffen, hat der Bauernverband Aargau (BVA) ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Das Dokument beantwortet häufige Fragen zu:

  • Vorgehen bei Not- und Krankschlachtungen
  • Zuständigkeiten und Abläufe
  • Tierschutz und rechtliche Vorgaben

Wir empfehlen, das Merkblatt auszudrucken und im Stallbüro aufzuhängen. So ist es jederzeit griffbereit, wenn eine Schlachtung ansteht.


Ansprechpartner

Sarah Waldvogel