Richtplananpassung «Gabenchopf West»
Der Gemeinderat Villigen beantragt die Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung «Gabenchopf West» im kantonalen Richtplan. Der Bauernverband Aargau hat die Vorlage geprüft und sich im Rahmen der laufenden Anhörung dazu geäussert.
Die Erweiterung des bereits bestehenden Steinbruchs der Holcim AG ist raumplanerisch sinnvoll. Die Erweiterung findet vollständig auf Waldflächen statt. Da keine landwirtschaftlich genutzten Flächen betroffen sind und die vorgesehenen Kompensations- und Ausgleichsmassnahmen gemäss den Unterlagen ebenso auf Waldflächen erfolgen sollen, hat der BVA der Richtplananpassung zugestimmt. Aus heutiger Sicht sind keine direkten Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu erwarten.
Alain Bütler
Fachmitarbeiter Raumplanung