Letzte Gelegenheit: Rückvergütung sichern

Um die Mineralölsteuerrückvergütung beantragen zu können, müssen sich alle Betriebe vorgängig registrieren. Die Registrierung muss spätestens bis Mai erfolgen, damit das Gesuch bis Ende Juni eingereicht werden kann – danach ist keine Antragstellung mehr möglich.

Bislang haben sich erst etwa die Hälfte der Aargauer Landwirtschaftsbetriebe registriert, um die Mineralölsteuervergütung im Mai/Juni beantragen zu können. Wer sich nicht vorgängig anmeldet, verliert nach Juni den Anspruch für 2025. Im Schnitt kann ein Betrieb rund 1'500 Franken zurückfordern. 

Vorgehen
Für die Rückerstattung ist eine vorgängige Registrierung auf «Taxas» nötig. Der Zugang erfolgt über CH Login, agate oder AGOV mit aktivierter Zwei-Faktor-Authentifizierung. Anschliessend müssen sich Betriebe als Geschäftspartner des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erfassen – erst diese Geschäftspartnerrolle ermöglicht die spätere Gesuchstellung. Nach dem Eintrag wird ein Verifizierungsbrief zugestellt, dessen Code innert zwei Wochen bestätigt werden muss. Erst danach kann das Gesuch zwischen Anfang Mai und Ende Juni eingereicht werden.

Wer die Registrierung bisher noch nicht gemacht hat, sollte dies jetzt unbedingt noch tun, um die Rückvergütung zu erhalten.

Priska Stierli
Fachmitarbeiterin Energie & Klima