Förderung Schleppschuh
Die Beiträge für den Einsatz von Schleppschuh, Gülledrill und Güllegrubber werden zwischen 15. Februar und 15. November ausgerichtet. Beitragsberechtigt ist auch der Einsatz eines Güllegrubbers oder eines vergleichbaren Bodenbearbeitungsgeräts, sofern die Ausbringung und Einarbeitung in einem Arbeitsgang erfolgt. Nicht beitragsberechtigt ist das Eingrubbern in einem zweiten Arbeitsgang nach vorgängigem Schleppschlaucheinsatz. Der Kanton arbeitet derzeit an der Entwicklung eines einfach nutzbaren digitalen Tools, mit dem die mit geförderten Techniken bearbeiteten Flächen erfasst werden können.
Kosten und Beitragshöhe
Die Mehrkosten der Ausbringung mit Schleppschuh gegenüber dem Schleppschlauch liegen bei Fr. 1.– bis 1.50 pro m³. Bei einer durchschnittlichen Menge von 30 m³ ergibt dies Fr. 30.– bis 45.– pro Hektare. Der Kanton vergütet Fr. 45.– pro Hektare. Sollte der bewilligte Kredit nicht ausreichen, ist eine Reduktion des Beitrags möglich.
Funktionsweise und Emissionsreduktion
Beim Schleppschuhverfahren wird die Gülle mit geringem Druck bodennah geführt. Die angeschlossenen Schuhe oder Kufen ritzen die Bodenoberfläche leicht an und legen die Gülle unmittelbar in die entstandene Ritze ab. Dadurch kann sie rasch einsickern, was die Ammoniakemissionen deutlich reduziert.
Anbieter (Liste nicht abschliessend):
Infoveranstaltung
Am 12. März 2026 findet um 19:30 Uhr am LZ Liebegg eine Infoveranstaltung zum Massnahmenplan Ammoniak statt. Die Veranstaltung kann auch online mitverfolgt werden.
Sarah Waldvogel
Geschäftsführerin Stv. / Fachmitarbeiterin Standesvertretung