Erbschaftssteuer erschwert Betriebsübergabe
Der BVA-Vorstand hat sich einstimmig gegen die Erbschaftssteuerinitiative ausgesprochen. Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer erschwert insbesondere Familienbetrieben die Regelung der Nachfolge. Den Betrieben werden ab einer bestimmten Grösse beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entzogen, die sonst im Unternehmen eingesetzt würden.
Die Initiative sieht zwar Steuerermässigungen vor, setzt aber voraus, dass die Erbinnen, Erben oder Beschenkten den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen. Dies zu kontrollieren würde für die Kantone einen hohen Aufwand bedeuten. Der BVA lehnt auch den Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone und die rechtlich bedenkliche rückwirkende Einführung der Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften auf den 1. Januar 2012 ab.
Zur Änderung des Radio und Fernsehgesetzes, zur Stipendieninitiative und zur Änderung der Bundesverfassung zur Präimplantationsdiagnostik und des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat der BVA keine Parole beschlossen.